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Er­neu­tes Ur­teil des EuGH zu Coo­kie-Richt­li­ni­en

Autor*innen & Projekt-Team:
Lesezeit: 4 Minuten

Erfahren Sie in unserem Artikel, was Sie bei der Anpassung beachten sollten.

–––  Update nach Urteil des BGH vom 28. Mai 2020  –––

Der Bundesgerichtshof entschied in seinem Urteil vom 28. Mai 2020, dass der Einsatz von Cookies zu Werbezwecken auf Internetseiten, der aktiven Zustimmung des Nutzers (Opt-In) bedarf.

Um sich dem Thema Cookies in einem ersten Schritt zu nähern, sollten sich Websitebetreiber vor dem Hintergrund des Inhalts der Entscheidung des EuGH folgende Fragen stellen:

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