Vorweg: Wir sind eine Digital Agentur und dürfen keine rechtliche Beratung bieten. Die nachfolgenden Infos ersetzen keine juristische Beratung, sondern geben das von uns in der Agenturpraxis gesammelte Wissen weiter.
Google Fonts erfreuen sich einer enormen Beliebtheit. Kein Wunder, schließlich stellt Google einige äußerst hochwertige Schriften zur Verfügung. Und das sogar kostenlos – auch für die kommerzielle Nutzung. Ein großer Vorteil, wenn die Schriften dabei direkt von Google abgerufen werden, ist die Geschwindigkeit. Denn die Server von Google sind äußerst leistungsstark. Hinzu kommt: Viele Menschen werden einigen Google-Schriften bereits im Cache (= Zwischenspeicher) ihres Browsers geladen haben. Denn dies ist immer dann der Fall, wenn man zuvor eine Website besucht hat, die dieselbe Schrift im Einsatz hat. Und bei solch populären Schriften wie z.B. der Open Sans, wird das sehr häufig der Fall sein.
Dennoch gab es seit dem Inkrafttreten der DSGVO Unsicherheit.
Einige unserer Kunden fragten sich, ob es einen Verstoß gegen die DSGVO darstellt, wenn die Schriften direkt von den Google-Servern bezogen werden. Seit Anfang 2022 gibt es dazu ein Urteil des LG München. Darin kommen die Richter zu dem Schluss, dass es einen Verstoß gegen die DSGVO darstellt. Mehr dazu.